HIer eine Info vom Landessportbund:

Seit gestern (08.03.2021) gelten die Reglungen der „Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt“. Demnach ist sportliches Training im Freien für Kinder und Jugendliche (max. 20 Personen) und Erwachsene (max. fünf Personen) in den Sportvereinen des Landes wieder möglich. Für Irritationen hatte in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit Kontaktsport/kontaktfreier Sport geführt. Diese konnten im Gespräch zwischen dem LSB Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Inneres und Sport … ausgeräumt werden.

Die eindeutige Antwort lautet: Das Kleingruppentraining im Freien ist in allen Sportarten möglich, insofern Trainingsformen zur Anwendung kommen, die eine Gewährung der Vorgaben des Paragrafen 8 Punkt (2) der Verordnung sicherstellen. Diese lauten: 1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht; 2. Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und 3. Zuschauer sind nicht zugelassen!
Damit ist beispielsweise in Kontaktsportarten wie Karate das Kata Training im Freien möglich und auch die Spielsportarten können Bewegungs- und Sportangebote im Freien durchführen, bei denen Körperkontakt ausgeschlossen werden kann.“

Die komplette Meldung findet ihr hier: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1772